Der Verkauf von Kommissionsware bzw. -bekleidung ist eine sehr zeitaufwendige Dienstleistung. Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Kleidungsstücke nur in sehr gutem, gewaschenem und gebügeltem Zustand annehmen (ohne Flecken und Löcher sowie geruchsneutral). Schuhe müssen in neuwertigem Zustand (inkl. Sohle) geputzt sein.
Kleine Gebrauchsspuren werden toleriert, sofern sie die Tragbarkeit oder Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen.
Generell suchen wir aus den von Ihnen angebotenen Kleidungsstücken das heraus, was gefragt ist und dessen Verkaufserfolg sehr wahrscheinlich ist. Das heißt, wir entscheiden im Interesse unserer Kunden, die bei uns schöne Sachen finden wollen und nach kaufmännischen Kriterien. Eine Verkaufsgarantie kann jedoch nicht gegeben werden.
Holzspielzeuge, Gesellschafts- und Brettspiele müssen vollständig, sauber und gut erhalten sein.
Hier finden Sie einige Grundsätze, die unsere Zusammenarbeit regeln sollen:
I. Annahme / Einlieferung / Preisgestaltung
Wir bitten Sie vor Warenabgabe um vorige telefonische Terminvereinbarung. Bitte bringen Sie insbesondere bei Ihrer ersten „Warenlieferung“ etwas Zeit mit, damit wir Ihre Preisvorstellungen und den „Rahmen des Möglichen“ gemeinsam besprechen können. Bei weiteren Einlieferungen legen wir die Preise auch gerne mit Ihnen nach Erfahrungswerten fest. Diese werden bei uns auf dem Vertrag festgehalten.
Der Verkaufspreis richtet sich nach Beschaffenheit, Marke und Aktualität des Artikels. In der Regel wird der Kundenanteil auf 50 % gesetzt und im Kommissionsvertrag/Artikelliste festgelegt. Der Anteil kommt nur bei Verkauf des Artikels zur Auszahlung. Ihre Artikel verbleiben i.d.R. eine Saison (01.03. – 31.10.) bei uns. Je nach Vereinbarung sind aber auch 4, 5 oder 6 Monate – je nach Vereinbarung – möglich. Auf Wunsch ist eine einmalige Verlängerung des Kommissionszeitraums bis zum Ende der nächstfolgenden Saison möglich (d.h. bis Oktober des Folgejahres). Die Kopie des Kommissionsvertrages mit der Artikelliste wird innerhalb einer Woche nach der Warenannahme per E-Mail oder WhatsApp an Sie verschickt.
Der Kunde ist aber berechtigt, die noch nicht verkaufte Ware vor Ablauf der Kommissionsfrist zurückzuverlangen und vom Kommissionsvertrag zurückzutreten. Dafür wird eine Bearbeitungsgebühr für Arbeitsaufwand und Unkostendeckung von € 2,00 pro Stück verrechnet.
Die Rückgabefrist beträgt 14 Tage.
Die Bearbeitungszeit Ihrer eingelieferten Waren kann bis zu 4 Wochen betragen (zu Hauptzeiten evtl. auch etwas länger). Auch die Reihenfolge der Einlieferungen ist ausschlaggebend.
Gebrachte Waren dürfen während des Kommissionszeitraums nicht auf anderen Verkaufsplattformen (online oder offline) angeboten werden!
II. Reduzierungsklausel
Wir bieten an, Artikel die ein Monat vor Ende der Kommissionsfrist noch nicht verkauft sind, um bis zu 30 % zu reduzieren, um interessierten Käufern einen Anreiz zu bieten. Diese Ermäßigung mindert sowohl Ihren als auch unseren Anteil in gleichem Maße.
Sollte nichts verkauft werden, entstehen für Sie auch keine Kosten.
Bitte geben Sie bei der Artikelliste vor Ort an, ob diese Reduzierungsklausel bei Ihren Artikeln Anwendung finden soll. Bei nachträglich festgestellten Mängeln (Flecken, offene Nähte etc.) behalten wir uns vor, den Preis in Absprache mit Ihnen geringfügig zu reduzieren.
III. Ende der Kommissionsfrist / Auszahlung / Abholung / Haftung
Ihre Artikel verbleiben i.d.R. eine Saison bzw. je nach Vereinbarung in unserem Sortiment. Beginn dieser Frist ist das Abgabedatum auf Ihrem Kommissionsvertrag. Abweichungen von diesen Fristen (z.B. bei Abgabe gegen Ende der Saison) werden im Kommissionsvertrag gesondert aufgeführt, bzw. abgesprochen.
Zwischenauszahlungen von Verkaufserlösen ab 50 € sind jederzeit in bar oder, bei größeren Beträgen, per Überweisung möglich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir kleinere Beträge während der Vertragslaufzeit nur in absoluten Ausnahmefällen auszahlen, da dies den Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten enorm erhöht.
Der Verkaufserlös (abzüglich der Zwischenauszahlungen) wird bei Abholung der nicht verkauften Ware bzw. nach Ablauf der Laufzeit ausbezahlt. Diese können in bar oder per Überweisungen gegen Vorlage des Kommissionsvertrages, der Artikelliste oder mit Lichtbildausweis innerhalb eines Monats nach Ablauf der Kommissionszeit angefordert werden.
Der Anspruch auf den Verkaufserlös erlischt 60 Tage nach Ende der Kommissionsfrist. Nichtverkaufte Ware muss innerhalb eines Monats nach Ablauf der Kommissionsfrist abgeholt werden. Nach diesem Zeitpunkt verlängern wir die Frist selbstständig um weitere 30 Tage sowie einer Bearbeitungsgebühr von 10 Euro. Danach geht nicht abgeholte Ware ohne weitere Mahnung in unser Eigentum über und wird nach eigenem Ermessen weiterverkauft, upgecycelt, karitativen Zwecken zugeführt oder entsorgt. Sie haben jedoch die Möglichkeit im Kommissionsvertrag einen Vermerk anzubringen, der festlegt, dass Ihnen nach Ablauf der Kommissionsfrist Ihr Gesamt-Verkaufserlös überwiesen wird und die Restwerte uns als Spende überlassen werden.
Bei Diebstahl, Verlust und Schwund, sowie durch Anprobe beschädigte oder verschmutzte Artikel durch Dritte können wir leider keine Haftung übernehmen.
Ebenso ist eine Haftung auch bei Einbruch, Feuer- und Leitungswasserschäden höherer Gewalt oÄ ausgeschlossen.
Mit Ihrer Unterschrift haften Sie dafür, dass die gebrachte Ware ihr Eigentum ist bzw. dass es sich im Fall von Markenwaren um Originale handelt.